Rechtsprechung
LG Magdeburg, 18.11.2008 - 31 O 75/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,42319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
Auszug aus LG Magdeburg, 18.11.2008 - 31 O 75/08
Bei einem auf § 281 Abs. 1 S. 1 gestützten Schadensersatzanspruch kann der Käufer die Mehraufwendungen aus einem Deckungskauf sogar dann ersetzt verlangen, wenn er das Deckungsgeschäft vor dem Ablauf der gesetzten Nachfrist vorgenommen hat (vgl. BGH, NJW 1998, 2901 [BGH 27.05.1998 - VIII ZR 362/96] ). - BGH, 06.10.1976 - VIII ZR 66/75
4 Mio. Blumentöpfe - Sukzessvlieferungsvertrag, pVV (vgl. nunmehr §§ 280 Abs. 1, …
Auszug aus LG Magdeburg, 18.11.2008 - 31 O 75/08
Befindet sich der Lieferant mit einer oder mehrerer Raten in Verzug, kann der Gläubiger gemäß § 281 BGB nach Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung hinsichtlich der verzögerten Leistung verlangen oder hinsichtlich aller noch ausstehenden Raten (vgl. RGZ 58, 421;… BGH, a.a.O.), wobei letzteres allerdings eine entsprechend formulierte Fristsetzung (vgl. BGH, NJW 1977, 35; BGH WM 1989, 646) sowie gemäß § 281 Abs. 1 S. 2 BGB die Darlegung des Gläubigers voraussetzt, dass er an der Erfüllung des Vertrages kein Interesse mehr hat. - RG, 17.04.1917 - II 564/16
Konkrete Schadensberechnung nach Lieferungsverzug
Auszug aus LG Magdeburg, 18.11.2008 - 31 O 75/08
Der Käufer einer Ware kann grundsätzlich wegen Nichtbelieferung eine konkrete Berechnung seines Schadens in Form der Mehrkosten eines Deckungskaufs durchführen (vgl. RGZ 90, 160).